Wer kann sich weiterbilden?

Wer kann sich weiterbilden? Und wie?

Für eine Weiterbildung im zahnmedizinischen Bereich ist eine berufliche Ausbildung immer Voraussetzung. Diese Möglichkeit der Weiterbildung besteht für die folgenden zahnmedizinischen Berufsgruppen:

  • Zahnmedizinische Fachangestellte
  • Zahntechniker

Natürlich können sich auch die Zahnärzte weiterbilden.

Für die Weiterbildung zur Zahnmedizinischen Fachassistentin/Fachhelferin müssen die Teilnehmer neben der Berufsausbildung auch über folgende Qualifikationen verfügen:

  • 2-jährige Berufserfahrung
  • Erste Hilfe Kurs
  • Röntgenaktualisierungskurs

Bei der Weiterbildung zur Zahnmedizinische Prophylaxehelferin/Prophylaxeassistentin gelten die folgenden Voraussetzungen (neben der Berufsausbildung):

  • 2-jährige Berufserfahrung
  • Besuch eines Notfallkurses

Interessenten die sich zur Dentalhygienikerin weiterbilden möchten, können dies wenn sie die folgenden Qualifikationen mitbringen:

  • Ausbildung zur Zahnmedizinischen Prophylaxeassistentin
  • oder zur Zahnmedizinischen Fachassistentin
  • mindestens eine 1-jährige Berufserfahrung in einen der beiden Berufen

Die Zahntechniker haben die Möglichkeit eine Meisterprüfung abzulegen, hierfür gelten die folgenden Voraussetzungen:

  • bestandene Gesellen- und Abschlussprüfung als Zahntechniker
  • bestandene Gesellenprüfung in einen anderen anerkannten Beruf mit zusätzlichen Nachweis einer mehrjähriger Berufserfahrung

Wer die Voraussetzunge für die einzelnen Weiterbildungen erfüllt, kann an diesen Kursen teilnehmen. Angeboten werden die Weiterbildungs-Kurse von zahnmedizinischen oder medizinischen Fachschulen.